Direktförderung von modernen Holzheizungen
Das Land Steiermark gewährt als Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energieträger, zur Verringerung von Emissionen aus Einzelfeuerungsanlagen und Schonung von Ressourcen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Als Investitionszuschuss können höchstens 25% der Nettoinvestition unter Berücksichtigung der unten angeführten Beihilfenobergrenze gewährt werden.
€ 1.100,- für Scheitholzgebläsekessel, und Pellets-Zentralheizungsöfen
€ 1.400,- für Pellets- und Hackschnitzelzentralheizungsanlagen
€ 50,- für den Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A
€ 50,- für einen hydraulischen Abgleich
€ 100,- für ergänzende Heizungssanierungsmaßnahmen gemäß Protokoll der Energieberatung
€ 500,- für den Einbau eines elektrostatischen Partikelabscheiders
Einzel- bzw. Sonderbestimmungen:
Förderungswerber, die in der Nähe eines Fern-/Nahwärmenetzes wohnen: Bestätigung des Fern-/Nahwärmebetreibers, dass kein wirtschaftlicher Anschluss möglich ist.
Mieter, Pächter und ähnliche: Einwilligung des Eigentümers/der Eigentümerin, dass er/sie mit der Installation der Heizanlage einverstanden ist.
bei Stückholzgebläsekessel: Pufferspeicher mindestens 800 l
>>>Antragsformular_Biomassedirektförderung_2010
