Neuerungen im Energieausweis 2012

Zahlreiche Änderungen in der Energieausweisberechnung bringt das Jahr 2012 mit sich. Einerseits wurde der Energieausweis aufgrund der Änderung der OIB Richtlinie 6 einem Facelifting unterzogen und weist nun vier energetische Kennzahlen am Deckblatt aus, andererseits wurden die Anforderungen für das Erhalten einer Baubewilligung für einen Neubau verschärft. Der spezifische Heizwärmebedarf (Energiekennzahl) für die Baubewilligung eines Neubaus beträgt seit 1. 1. 2012 maximal 54 kWh/m²a.

Auch die Neuerung in der steirischen Wohnbauförderung wird viele Bauherrn betreffen, denn diese wird nur mehr bei Erreichen eines spezifischen Heizwärmebedarfs von < 36 kWh/m²a gewährt. Im steirischen Wohnbau wird somit verstärkt auf eine möglichst energieeffiziente, kompakte und weitgehend wärmebrückenfreie Bauweise Wert gelegt.

 In Österreich wird knapp 40 % der Endenergie in Gebäuden eingesetzt. Dabei ist der Endenergieeinsatz in Gebäuden in den letzten zehn Jahren weiterhin kontinuierlich gewachsen (zwischen 1995 und 2005 um insgesamt 20 %). Das Erreichen der gesetzten Klimaschutzziele ist daher mit der Reduktion des Energieverbrauches in Gebäuden eng verknüpft und bereits unumgänglich.

Weiters ist am 1. Dezember 2012 die Einführung eines neuen Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG 2012) geplant. Darin sollen vorallem Haftungsbestimmungen bei Nichtvorlage eines Energieausweises festgehalten werden. Ein genauer Termin für die Einführung des Gesetzes wurde bis dato noch nicht genannt.

In zusammengefasster Form finden Sie unter folgendem Link einen Überblick über den Nutzen eines Energieausweises, wann bzw. wann kein Energieausweis benötigt wird, wer solche ausstellen darf und weitere Hintergründe des Energieausweises.
» Übersicht (wann brauche ich den Energieausweis?)

Bei detaillierteren Fragen kontaktieren Sie Ihre Energieexpertin der LEA Christina Spindler, BSc, Tel.: 03152/8575-507

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