Der Klima- und Energiefonds forciert im Rahmen vom Förderprogramm „Energieeffizienzscheck für Land- und Forstwirtschaft“ die Bewusstseinsbildung von Energieeffizienz zur Reduktion der Treibhausgase und Energiekosten. Möglichst viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen motiviert werden,durch geförderte Erst- und Umsetzungsberatungen ihren Kenntnisstand zum Themenkomplex Energie zu erweitern und erste Schritte zur Umsetzung von Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Österreich
Was wird gefördert?
- Erstberatungen zur Istanalyse des Energieverbrauchs und Definition von Einsparpotentialen
- Umsetzungsberatung zur vertiefenden Begleitung bei der Durchführung konkreter Effizienzmaßnahmen
Wie hoch wird gefördert?
Die Förderhöhe beträgt für die Erst- und Umsetzungsberatung jeweils 90 % der Beratungskosten, die maximale Förderhöhe ist mit € 750 (netto) begrenzt.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Die Beratung darf erst nach erfolgter Genehmigung durch den Klima- und Energiefonds stattfinden.
- Das Beratungsprotokoll, der Beratungsbericht und das Übersichtsdatenblatt der Erst- bzw. Umsetzungsberatung müssen innerhalb von 30 Tagen nach Beratungsende an die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) übermittelt werden.
- Pro Betrieb ist nur eine Erst- und Umsetzungsberatung möglich.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Das Förderungsansuchen ist onlinie über die Homepage www.lw-scheck.at bei der KPC zu stellen.
- Die Abwicklungsstelle, der Betrieb und der ausgewählte Berater werden automatisch informiert.
- Die Abwicklungsstelle prüft den Antrag und leitet ihn zur Genehmigung an den Klima- und Energiefonds weiter, welcher innerhalb von ca. 4 Wochen über den Antrag entscheidet.
- Die Förderaktion ist gültig von 22.5. bis 28.12.2014
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.lw-scheck.at bzw. beim Förderservice der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH von Herrn Ing. Robert Frauwallner, Tel.: 03152/8575-501 bzw. frauwallner@lea.at.