Eigenheimförderung

Ziel der Eigenheimförderung ist es durch eine qualifizierte Beratung und nachstehende Mindesterfordernisse eine effiziente Energieeinsparung zu erreichen.

Grundvoraussetzungen für die Förderung ist eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben mit der

  • Erreichung der Energiekennzahl von < 36 kWh/m²a
  • Einsatz keiner fossilen Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle)
  • Einbau einer Solaranlage (Aperturfläche mind. 5 m²)

ACHTUNG: 2012 neue Kriterien für die Eigenheimförderung

Ab 1.1.2012 darf die Energiekennzahl maximal 36 kWh/m²a betragen.

Für die Abwicklung des Förderungsansuchens ist es sinnvoll, schon in der Planungsphase eine Beratung in einer zertifizierten Beratungseinrichtung in Anspruch zu nehmen. Ist die Energiekennzahl zu hoch, oder möchte der Förderungswerber eine noch niedrigere Energiekennzahl erreichen, beraten wir über Änderungsmöglichkeiten. (Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung mit unseren Beratern!)

Weitere Informationen zu den Fördersätzen:
» Infoblatt “Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung”
» Auftrag “Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung”

Erforderliche Unterlagen zur Energiekennzahlberechnung:

  • Einreichplan
  • Bauteilbeschreibung
  • Fensterdatenblatt
  • Nachweis über die Art der Heizung
  • Landkarte der Umgebung

Weitere detailiertere Informationen erhalten sie unter http://www.wohnbau.steiermark.at

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